Wohngeld ist einer der am stärksten unterschätzten Ansprüche in Deutschland. Es ist kein Almosen und keine Sozialhilfe, sondern ein staatlicher Zuschuss für Haushalte, die ihr Einkommen selbst erwirtschaften, deren Wohnkosten aber im Verhältnis zu hoch sind.
Schätzungen gehen seit Jahren davon aus, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten keinen Antrag stellt — meist weil sie sich für nicht berechtigt halten.
Zwei Formen
Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter.
Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum, etwa zur Finanzierung eines Eigenheims. Diese Variante kennen besonders wenige.
Wer Anspruch hat
Anspruch hängt von drei Größen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung. Dazu kommt die Mietenstufe der Gemeinde, die berücksichtigt, wie teuer der örtliche Wohnungsmarkt ist.
Seit der Wohngeldreform sind die Beträge deutlich gestiegen und der Kreis der Berechtigten wurde erheblich ausgeweitet. Außerdem enthält das Wohngeld seither eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente.
Kein Wohngeld erhält, wer bereits Bürgergeld, Grundsicherung oder andere Leistungen bezieht, in denen die Unterkunftskosten enthalten sind.
Wer besonders oft übersieht, dass er Anspruch hat
- Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente und normaler Miete
- Alleinerziehende mit Teilzeiteinkommen
- Auszubildende und Studierende, deren Ausbildung nicht dem Grunde nach BAföG-fähig ist
- Familien mit mittlerem Einkommen in teuren Städten
- Eigentümer mit laufender Finanzierung und gesunkenem Einkommen
Der Antrag
Zuständig ist die Wohngeldstelle deiner Stadt oder deines Kreises. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen online an.
Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung, in der Regel für zwölf Monate. Danach musst du neu beantragen — das wird oft vergessen, und der Zuschuss läuft still aus.
Wie beim Bürgergeld gilt: Ein formloser Antrag sichert das Datum, Unterlagen kannst du nachreichen.
Was du brauchst
Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Ausweis und Nachweise über Unterhalt oder andere Zahlungen.
Bei Eigentum stattdessen Nachweise über Zins und Tilgung sowie Belastungen.
Vor dem Antrag: Rechner nutzen
Bund und Länder stellen kostenlose Wohngeldrechner bereit. Sie geben in wenigen Minuten eine Größenordnung. Das Ergebnis ist unverbindlich, aber es beantwortet die Frage, ob sich der Antrag lohnt — und in überraschend vielen Fällen lautet die Antwort ja.


