Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushalte. Ein weit verbreiteter Irrtum: Es sei nur für Arbeitslose. Tatsächlich beziehen viele Erwerbstätige ergänzend Bürgergeld, weil das Einkommen den Bedarf nicht deckt.
Wer Anspruch hat
Anspruch besteht, wenn du zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze bist, erwerbsfähig bist, deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast und hilfebedürftig bist.
Hilfebedürftig heißt: Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Rechtsgrundlage ist das SGB II.
Wer erwerbsgemindert oder im Rentenalter ist, fällt nicht unter Bürgergeld, sondern unter die Grundsicherung nach SGB XII.
Was der Bedarf umfasst
Regelbedarf für Ernährung, Kleidung, Strom und Alltag, gestaffelt nach Alter und Rolle im Haushalt. Die Beträge werden jährlich angepasst.
Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit angemessen. Was angemessen ist, legt jede Kommune eigenständig fest — die Grenzen unterscheiden sich erheblich.
Mehrbedarfe etwa für Schwangere, Alleinerziehende oder bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen.
Einmalige Leistungen für Erstausstattung der Wohnung, Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie orthopädische Schuhe.
Kranken- und Pflegeversicherung laufen über den Bezug mit.
Einkommen und Freibeträge
Erwerbseinkommen wird nicht vollständig angerechnet. Es gibt einen Grundfreibetrag und gestaffelte Freibeträge auf den darüber liegenden Verdienst. Deshalb lohnt sich Arbeit auch im Bezug, und deshalb ist ergänzender Bezug so verbreitet.
Beim Vermögen gilt in der ersten Zeit eine erweiterte Karenzregelung, danach greifen Freibeträge. Selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe bleibt geschützt, ebenso Altersvorsorge in bestimmten Formen.
Der Antrag
Zuständig ist das Jobcenter am Wohnort. Der Antrag ist online, schriftlich oder persönlich möglich.
Wichtig: Leistungen werden ab Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend. Ein formloser Antrag per E-Mail oder Schreiben sichert das Datum, die Unterlagen können nachgereicht werden. Wer wartet, bis alles beisammen ist, verliert unter Umständen einen ganzen Monat.
Was den Antrag verzögert
Fehlende Kontoauszüge, unvollständige Angaben zur Bedarfsgemeinschaft und fehlender Mietvertrag sind die häufigsten Gründe. Bereite Ausweis, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten Monate und Einkommensnachweise vor.
Bei akuter Not kann ein Vorschuss beantragt werden. Das steht selten im Formular, geht aber und ist genau für diesen Fall vorgesehen.
Widerspruch
Gegen Bescheide kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein erheblicher Teil der Widersprüche ist ganz oder teilweise erfolgreich — insbesondere bei den Unterkunftskosten. Kostenlose Unterstützung bieten Sozialverbände und Beratungsstellen.


