Basiskonto: Das Girokonto, das jeder bekommen muss

Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten — unabhängig von Schufa, Einkommen oder Wohnsitz.

Ohne Girokonto geht in Deutschland fast nichts: keine Miete, kein Gehalt, keine Sozialleistung. Wer wegen negativer Schufa-Einträge abgelehnt wurde, hat trotzdem einen Rechtsanspruch — den kaum jemand kennt.

Der gesetzliche Anspruch

Seit 2016 gilt das Zahlungskontengesetz. Danach ist jede Bank, die Girokonten für Verbraucher anbietet, verpflichtet, auf Antrag ein Basiskonto einzurichten.

Der Anspruch besteht unabhängig von Bonität, Einkommen, Schufa-Einträgen oder Beschäftigung. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Geduldete und Asylsuchende haben ihn.

Was das Konto kann

Ein Basiskonto ist ein vollwertiges Guthabenkonto: Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Dauerauftrag und Zahlungskarte. Was es nicht gibt, ist ein Dispokredit — das Konto wird auf Guthabenbasis geführt.

Für Gehalt, Miete und Sozialleistungen reicht es vollständig aus.

Wann die Bank ablehnen darf

Nur in engen Ausnahmen: wenn du bereits ein nutzbares Konto in Deutschland hast, wenn du wegen einer Straftat gegen dieselbe Bank verurteilt wurdest, oder bei bestimmten geldwäscherechtlichen Hindernissen.

Eine schlechte Schufa ist kein zulässiger Ablehnungsgrund.

Was tun bei Ablehnung

Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen entscheiden und eine Ablehnung schriftlich begründen.

Wenn sie ablehnt, kannst du ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin einleiten. Das ist kostenlos, formlos möglich und führt in der Praxis häufig dazu, dass die Bank einlenkt. Alternativ steht der Weg über die Schlichtungsstelle offen.

Die Kostenfrage

Das Gesetz verlangt ein angemessenes Entgelt. Was angemessen ist, war lange strittig — der Bundesgerichtshof hat mehreren Banken überhöhte Gebühren für Basiskonten untersagt.

Die Preise unterscheiden sich erheblich. Vergleiche mehrere Institute, bevor du abschließt. Bei einigen Banken und vielen Sparkassen ist das Basiskonto vergleichsweise günstig.

Pfändungsschutzkonto nicht verwechseln

Ein P-Konto ist etwas anderes: Jedes bestehende Girokonto kann auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Es schützt den Grundfreibetrag vor Pfändung.

Die Umwandlung muss die Bank innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen und darf dafür kein zusätzliches Entgelt verlangen. Beides zusammen — Basiskonto als P-Konto — ist möglich.

Praktisch

Antrag auf Basiskonto gibt es als Formular bei jeder Bank, auch online. Ausweis genügt. Wenn eine Bank mündlich abwimmelt, bestehe auf dem schriftlichen Antrag — genau dort endet der informelle Widerstand meistens.

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