Kfz-Steuer-Befreiung bei Schwerbehinderung

Je nach Merkzeichen entfällt die Kfz-Steuer ganz oder zur Hälfte. Dazu kommt oft die kostenlose Beförderung im Nahverkehr.

Der Schwerbehindertenausweis enthält Merkzeichen, an denen konkrete Vergünstigungen hängen. Bei der Kfz-Steuer sind es zwei Stufen, und viele Betroffene nutzen nur eine davon oder gar keine.

Vollständige Befreiung

Wer eines der Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Ausweis hat, wird von der Kfz-Steuer vollständig befreit.

Die Befreiung gilt für ein Fahrzeug, das auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist. Es darf auch von Angehörigen gefahren werden, solange die Fahrten im Zusammenhang mit der Beförderung oder Haushaltsführung der berechtigten Person stehen.

Ermäßigung um die Hälfte

Wer das Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) oder Gl (gehörlos) hat, kann eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent erhalten.

Hier gibt es allerdings eine Entscheidung zu treffen: Die Ermäßigung schließt die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr aus. Man muss sich also für eines von beiden entscheiden.

Die Rechnung, die sich lohnt

Diese Wahl wird oft aus dem Bauch getroffen. Sinnvoller ist der Vergleich: Die Wertmarke für die kostenlose Beförderung kostet eine überschaubare Jahresgebühr und ist bei bestimmten Voraussetzungen sogar gebührenfrei — etwa bei Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder mit Merkzeichen Bl oder H.

Wer viel Bus und Bahn fährt und ein kleines Auto hat, fährt mit der Wertmarke fast immer besser. Wer ein größeres Fahrzeug hat und den Nahverkehr kaum nutzt, mit der Steuerermäßigung.

Wie du beantragst

Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Der Antrag geht formlos oder mit Vordruck, beizufügen ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Die Befreiung wirkt ab dem Tag, an dem die Voraussetzungen vorliegen — bei rückwirkend festgestellter Behinderung also gegebenenfalls auch für die Vergangenheit. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.

Was sonst noch am Ausweis hängt

  • Parkerleichterungen und bei aG oder Bl der blaue Parkausweis
  • Steuerfreibeträge bei der Einkommensteuer, gestaffelt nach Grad der Behinderung
  • Zusatzurlaub von in der Regel fünf Arbeitstagen im Jahr
  • Kündigungsschutz ab einem Grad der Behinderung von 50
  • Ermäßigungen bei Museen, Bädern, Zoos und vielen Veranstaltungen

Wenn du noch keinen Ausweis hast

Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt beziehungsweise der zuständigen Landesbehörde. Er ist kostenlos. Bei der Antragstellung hilft der Sozialverband VdK oder der SoVD — ebenfalls kostenlos für Mitglieder und mit geringem Beitrag.

Legal Disclaimer

Content on Orbenly is entirely free. Our commitment to security: we will never demand payment or fees of any kind in order to give you access to an article, an interview, a job referral or any other opportunity. If anyone contacts you requesting money in our name, please report it to us immediately. We strongly advise you to review the terms and conditions of any employer, recruiter, training provider or service before applying or paying anything. This platform generates revenue through advertising and referral partnerships. Every piece of content published here is written independently by our editorial team.

Advertiser Disclosure

This website operates as an independent, objective and ad-supported digital publisher. To maintain our platform and keep our content completely free for readers, some of the products, services and offers featured on this site may originate from companies that provide us with compensation. This revenue can affect the positioning, order and prominence of offers across the site. Please note that we do not evaluate or display every product, employer or service available in the marketplace, and the presence of an advertisement is not an endorsement.

Editorial Note

The insights and opinions shared on this page belong solely to the authors and do not represent the views of any employer, recruiter, educational institution or corporate entity. Our content is created independently and has not been reviewed, approved or endorsed by the organisations mentioned in our articles. Our advertising revenue does not dictate the evaluations, ratings or advice delivered by our writing team. While we strive to present accurate, reliable and timely information, we cannot guarantee its absolute completeness and we offer no warranties regarding its applicability to your specific situation.