Der Schwerbehindertenausweis enthält Merkzeichen, an denen konkrete Vergünstigungen hängen. Bei der Kfz-Steuer sind es zwei Stufen, und viele Betroffene nutzen nur eine davon oder gar keine.
Vollständige Befreiung
Wer eines der Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Ausweis hat, wird von der Kfz-Steuer vollständig befreit.
Die Befreiung gilt für ein Fahrzeug, das auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist. Es darf auch von Angehörigen gefahren werden, solange die Fahrten im Zusammenhang mit der Beförderung oder Haushaltsführung der berechtigten Person stehen.
Ermäßigung um die Hälfte
Wer das Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) oder Gl (gehörlos) hat, kann eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent erhalten.
Hier gibt es allerdings eine Entscheidung zu treffen: Die Ermäßigung schließt die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr aus. Man muss sich also für eines von beiden entscheiden.
Die Rechnung, die sich lohnt
Diese Wahl wird oft aus dem Bauch getroffen. Sinnvoller ist der Vergleich: Die Wertmarke für die kostenlose Beförderung kostet eine überschaubare Jahresgebühr und ist bei bestimmten Voraussetzungen sogar gebührenfrei — etwa bei Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder mit Merkzeichen Bl oder H.
Wer viel Bus und Bahn fährt und ein kleines Auto hat, fährt mit der Wertmarke fast immer besser. Wer ein größeres Fahrzeug hat und den Nahverkehr kaum nutzt, mit der Steuerermäßigung.
Wie du beantragst
Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Der Antrag geht formlos oder mit Vordruck, beizufügen ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.
Die Befreiung wirkt ab dem Tag, an dem die Voraussetzungen vorliegen — bei rückwirkend festgestellter Behinderung also gegebenenfalls auch für die Vergangenheit. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
Was sonst noch am Ausweis hängt
- Parkerleichterungen und bei aG oder Bl der blaue Parkausweis
- Steuerfreibeträge bei der Einkommensteuer, gestaffelt nach Grad der Behinderung
- Zusatzurlaub von in der Regel fünf Arbeitstagen im Jahr
- Kündigungsschutz ab einem Grad der Behinderung von 50
- Ermäßigungen bei Museen, Bädern, Zoos und vielen Veranstaltungen
Wenn du noch keinen Ausweis hast
Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt beziehungsweise der zuständigen Landesbehörde. Er ist kostenlos. Bei der Antragstellung hilft der Sozialverband VdK oder der SoVD — ebenfalls kostenlos für Mitglieder und mit geringem Beitrag.


