Der Bildungsgutschein ist das wirksamste Förderinstrument für berufliche Weiterbildung in Deutschland — und gleichzeitig eines der am wenigsten verstandenen. Er übernimmt nicht nur Kursgebühren, sondern in vielen Fällen auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Prüfungsgebühren und den Lebensunterhalt während der gesamten Maßnahme.
Wer den Gutschein bekommt
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, bei Bürgergeld-Bezug das Jobcenter. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III.
Gefördert wird, wer arbeitslos ist, von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder keinen verwertbaren Berufsabschluss hat. Der letzte Punkt wird oft übersehen: Auch wer seit Jahren beschäftigt ist, aber ohne abgeschlossene Ausbildung arbeitet, kann gefördert werden.
Entscheidend ist die sogenannte Notwendigkeit. Die Weiterbildung muss die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erkennbar verbessern. Ein Kurs, der nur persönlich interessant ist, wird nicht bezahlt.
Was tatsächlich übernommen wird
- Lehrgangskosten in voller Höhe, auch bei zweijährigen Umschulungen
- Fahrtkosten zum Bildungsträger
- Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme
- Prüfungsgebühren und Lernmittel
- Auswärtige Unterbringung, wenn der Träger zu weit entfernt ist
- Arbeitslosengeld läuft während der Maßnahme weiter
Bei ALG-I-Bezug verlängert sich der Anspruch während einer Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen, sodass die Maßnahme nicht am Auslaufen des Geldes scheitert.
Der Ablauf
Der Gutschein wird immer vor Kursbeginn ausgestellt. Wer zuerst einen Vertrag unterschreibt und danach fragt, bekommt in aller Regel nichts.
Der Weg: Beratungstermin bei der Arbeitsvermittlung vereinbaren, Berufsziel begründen, Gutschein erhalten, damit einen Träger auswählen und den Gutschein dort einlösen.
Der Gutschein ist befristet, meist auf drei Monate, und gilt für ein bestimmtes Bildungsziel in einer bestimmten Region. Das Bildungsziel steht darauf, nicht der Anbieter — du kannst also unter allen zugelassenen Trägern wählen.
Woran Anträge scheitern
Kein Beratungsgespräch. Der Gutschein wird im persönlichen Gespräch vergeben, nicht auf Antragsformular.
Träger nicht zugelassen. Nur nach AZAV zertifizierte Träger dürfen abrechnen. Das lässt sich vorab in der Datenbank KURSNET prüfen.
Ziel zu vage. „Irgendwas mit Computern“ reicht nicht. „Fachinformatiker Systemintegration, weil in der Region gesucht“ schon.
Zu früh unterschrieben. Der häufigste und teuerste Fehler.
Der wichtigste Hinweis
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein — es ist eine Ermessensleistung. Das heißt aber auch: Die Begründung entscheidet. Wer mit einer konkreten Stellenrecherche, einem klaren Berufsziel und dem Bezug zur regionalen Nachfrage ins Gespräch geht, bekommt ihn deutlich häufiger als jemand, der allgemein nach Weiterbildung fragt.
Ein abgelehnter Antrag ist nicht das Ende. Ein neuer Anlauf mit besserer Begründung, notfalls bei einer anderen Vermittlungsfachkraft, ist üblich und wird nicht negativ vermerkt.


