Das Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG, ist die zentrale Förderung für berufliche Fortbildung oberhalb der Erstausbildung. Anders als der Bildungsgutschein setzt es keine Arbeitslosigkeit voraus — es steht Beschäftigten offen.
Wer gefördert wird
Gefördert werden Fortbildungen zu anerkannten Abschlüssen: Meister in Handwerk und Industrie, staatlich geprüfte Techniker, Fachwirte, Betriebswirte, Erzieher, Fachkrankenpfleger und vergleichbare Qualifikationen.
Es gibt keine Altersgrenze. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss. Auch Bachelorabsolventen können unter Bedingungen gefördert werden.
Rechtsgrundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.
Was gefördert wird
Die Förderung besteht aus zwei Teilen:
Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Ein erheblicher Anteil davon ist Zuschuss, der Rest ein zinsgünstiges Darlehen der KfW.
Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen, ebenfalls teils als Zuschuss.
Dazu kommen Zuschläge für Kinder und Alleinerziehende sowie ein Zuschuss zum Meisterstück beziehungsweise zur Prüfungsvorbereitung.
Der Erlass, den viele nicht kennen
Der entscheidende Punkt: Wer die Prüfung besteht, bekommt einen erheblichen Teil des Darlehens erlassen. Wer sich anschließend selbstständig macht oder einen Betrieb übernimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen weiteren Erlass erhalten.
Die effektive Eigenbelastung liegt dadurch für viele deutlich niedriger als der Bruttopreis des Lehrgangs vermuten lässt.
Wo du beantragst
Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei Kreisen und kreisfreien Städten, teils auch besondere Landesstellen. Der Antrag läuft nicht über die Agentur für Arbeit — das ist der häufigste Irrtum.
Antragstellung ist auch nach Beginn der Maßnahme noch möglich, allerdings wird rückwirkend nur ab Antragsmonat gefördert. Früh stellen lohnt sich also.
Kombination mit Landesprogrammen
Mehrere Bundesländer zahlen zusätzlich eine Meisterprämie oder einen Meisterbonus nach bestandener Prüfung. Diese Programme laufen unabhängig vom Aufstiegs-BAföG und werden häufig übersehen.
Frag bei deiner Kammer nach, welche Landesförderung es bei euch gibt.
Realistischer Ablauf
Erst Kammer kontaktieren und passende Fortbildung samt Träger klären. Dann Antrag beim zuständigen Amt stellen, möglichst vor Beginn. Parallel prüfen, ob ein Landesprogramm existiert.
Teilzeitvarianten neben dem Beruf dauern länger, erhalten aber das Einkommen — für die meisten der realistischere Weg.


