Die staatliche Förderung für energetische Sanierung ist eine der größten Fördertöpfe für Privathaushalte in Deutschland. Sie wird trotzdem regelmäßig nicht ausgeschöpft — weil sie unübersichtlich ist und weil viele glauben, es handle sich nur um Kredite.
Die zwei Töpfe
Die Förderung teilt sich auf zwei Stellen auf, und das ist der häufigste Grund für Verwirrung:
KfW ist zuständig für den Heizungstausch und für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Beides mit Zuschussanteilen und zinsgünstigen Krediten.
BAFA ist zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik: Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung.
Beide Programme laufen unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Was gefördert wird
- Heizungstausch auf erneuerbare Systeme, mit Grundförderung und mehreren möglichen Zusatzboni
- Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und obersten Geschossdecken
- Fenster und Außentüren
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich
- Energieberatung selbst, mit hohem Zuschussanteil
Die Regel, an der alles hängt
Antrag vor Auftragsvergabe. Wer den Handwerker beauftragt und danach fördert, bekommt nichts. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird — das machen erfahrene Betriebe von sich aus.
Für die meisten Maßnahmen ist zusätzlich ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Dessen Kosten sind selbst förderfähig. Beim Heizungstausch übernimmt in der Praxis häufig der Fachbetrieb die Antragstellung.
Was oft übersehen wird
Die Energieberatung wird selbst hoch bezuschusst und ist der sinnvolle erste Schritt. Der daraus entstehende Sanierungsfahrplan erhöht bei späteren Einzelmaßnahmen zusätzlich die Förderquote.
Landesprogramme und kommunale Zuschüsse lassen sich häufig kombinieren. Viele Städte fördern zusätzlich Photovoltaik, Begrünung oder den Austausch alter Geräte.
Steuerliche Alternative: Wer keine Zuschüsse nutzt, kann energetische Maßnahmen am selbst genutzten Eigenheim über mehrere Jahre steuerlich absetzen. Beides zusammen geht nicht — hier lohnt der Vergleich.
Auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften
Die Programme stehen nicht nur Selbstnutzern offen. Auch vermietete Objekte und Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt, teils mit eigenen Regeln für Gemeinschaftseigentum.
Wie du anfängst
Erst eine geförderte Energieberatung beauftragen. Der Berater sagt dir, welche Maßnahme bei deinem Gebäude den größten Effekt hat und welche Förderung dafür greift. Danach Antrag stellen, dann beauftragen.
Diese Reihenfolge klingt umständlich und ist der Unterschied zwischen voller Förderung und null Euro.


